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   BGH, 23.05.2006 - 3 StR 142/06   

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https://dejure.org/2006,6019
BGH, 23.05.2006 - 3 StR 142/06 (https://dejure.org/2006,6019)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2006 - 3 StR 142/06 (https://dejure.org/2006,6019)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 (https://dejure.org/2006,6019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    4 St 18/90">NStZ 1990, 395; Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06).

    Dies gilt auch in Fällen, in denen es lediglich zum Ankauf der Betäubungsmittel kam und eine spätere Auslieferung nicht festgestellt ist (hier Fall II.5), da insoweit das Vorstellungsbild des Angeklagten entscheidend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06).

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06

    Vollendetes Handeltreiben (Scheindrogen)

    Maßgeblich ist die Vorstellung des Täters von Art und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts im Zeitpunkt der Abrede; auf nachträgliche Abweichungen bei der Lieferung kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06, tragend; BGH NStZ 1992, 191).
  • BGH, 12.04.2023 - 5 StR 95/23

    Notwendigkeit einer konkreten Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Verurteilung

    Denn selbst wenn in diesen Fällen das Erreichen des Grenzwerts der nicht geringen Menge schon angesichts der gehandelten Rohmengen - abgesetzt wurden jeweils ein bis maximal acht Verkaufseinheiten von je 0, 45 Gramm Kokain - rechnerisch nicht in Betracht kam, so wird gleichwohl der Schuldumfang der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich durch den Wirkstoffgehalt bestimmt, so dass es hierzu einer konkreten Feststellung bedurft hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 5 StR 543/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Maßgebliche Bestimmung des

    b, d, e der Urteilsgründe (Fälle 11, 13, 15 und 16 der Anklageschrift) den Wirkstoffgehalt der an die Minderjährigen abgegebenen Betäubungsmittel nicht konkret festgestellt, obwohl durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge der Unrechtsgehalt bei Betäubungsmittelstraftaten regelmäßig maßgeblich bestimmt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 mwN).
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